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   VG München, 03.03.2016 - M 1 S 16.401   

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https://dejure.org/2016,6974
VG München, 03.03.2016 - M 1 S 16.401 (https://dejure.org/2016,6974)
VG München, Entscheidung vom 03.03.2016 - M 1 S 16.401 (https://dejure.org/2016,6974)
VG München, Entscheidung vom 03. März 2016 - M 1 S 16.401 (https://dejure.org/2016,6974)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • rewis.io

    Denkmalschutzrechtliche Aufforderung, ein Statikgutachten beizubringen, als Erhaltungsmaßnahme

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Bayern, 18.10.2010 - 1 B 06.63

    Zu den Anforderungen an die Prüfung, ob die Erhaltung eines Baudenkmals nach dem

    Auszug aus VG München, 03.03.2016 - M 1 S 16.401
    Die Denkmaleigenschaft wird dabei auch nicht durch den schlechten Erhaltungszustand des Anwesens in Frage gestellt; der Erhaltungszustand ist grundsätzlich ohne Einfluss auf die Denkmaleigenschaft des Baudenkmals (BayVGH, U.v. 18.10.2010 - 1 B 06.63 - juris Rn. 32).
  • VGH Bayern, 19.02.2008 - 14 ZB 07.3069

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der

    Auszug aus VG München, 03.03.2016 - M 1 S 16.401
    Jedoch sind nicht alle Erhaltungskosten in diese Berechnung einzubeziehen; außer Betracht bleiben Grundleistungen der Erhaltung, die vom Pflichtigen ohnehin auf eigene Rechnung zu erbringen sind (Eberl/Martin/Greipl, a. a. O., Art. 4 DSchG Rn. 32), sowie bloße Notreparaturen zur Erhaltung des Baudenkmals, die auf jahrelange Versäumnisse beim Bauunterhalt zurückzuführen sind (BayVGH, B.v. 19.2.2008 - 14 ZB 07.3069 - juris Rn. 15).
  • VG Würzburg, 08.12.2011 - W 5 K 10.1184

    Kirchgade; Anordnung von Voruntersuchungen; Ermessensausfall; Anordnung von

    Auszug aus VG München, 03.03.2016 - M 1 S 16.401
    Derartige Gutachten gehören als unmittelbare Vorstufe zur Abwendung der Gefährdung des Denkmals zu den Erhaltungsmaßnahmen (Eberl/Martin/Greipl, DSchG, 2007, Art. 4 Rn. 70; VG Würzburg, U.v. 8.12.2011 - W 5 K 10.1184 - juris Rn. 42).
  • VG München, 14.11.2017 - M 1 K 16.400

    Denkmalschutzrechtliche Instandhaltungsanordnungen

    Auszug aus VG München, 03.03.2016 - M 1 S 16.401
    Januar 2016 beim Bayerischen Verwaltungsgericht München Klage gegen diesen Bescheid erhoben und dessen Aufhebung beantragt (M 1 K 16.400).
  • VG Berlin, 21.04.2017 - 13 L 99.17
    Das ist im Ansatzpunkt nicht zu beanstanden: § 8 Abs. 2 DSchG Bln bietet eine rechtliche Grundlage auch für vorbereitende Maßnahmen, wie etwa die Einholung von Gutachten (so ausdrücklich VGH Kassel, Beschluss vom 10. März 1992 - 3 TH 2160/91 - VG München, Beschluss vom 3. März 2016 - M 1 S 16.401 - VG Würzburg, Urteil vom 8. Dezember 2011 - W 5 K 10.1184 - Haspel/Martin/Wenz/Drewes, Denkmalschutzrecht in Berlin, 2008, Komm. zu § 8 Rz. 6.2; Viebrock, in: Martin/Krautzberger, Handbuch Denkmalschutz und Denkmalpflege, 4. Aufl. 2017, Abschn E Rn. 109; ablehnend wohl nur Moench/Otting, NVwZ 2000, 515).
  • VG München, 14.11.2017 - M 1 K 16.400

    Denkmalschutzrechtliche Instandhaltungsanordnungen

    Der vom Ehemann der Klägerin ebenfalls gestellte Eilantrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage wurde durch Beschluss der Kammer vom 3. März 2016 abgelehnt (M 1 S 16.401).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.12.2017 - 2 S 16.17
    Es ist zwar anerkannt, dass derartige Gutachten als unmittelbare Vorstufe zur Abwendung der Gefährdung eines Denkmals zu den Sicherungs- und Erhaltungsmaßnahmen gehören, wenn das Baudenkmal gefährdet ist und erst ein Gutachten Aufschluss darüber geben kann, welche Maßnahmen zur eigentlichen Sicherung und Erhaltung durchzuführen sind (vgl. VG München, Beschluss vom 3. März 2016 - 1 S 16.401 -juris Rn. 21; Hess-VGH, Beschluss vom 10. März 1992 - 3 TH 2160, 91 - juris Rn. 25).
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